Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen…
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Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Es wird eine Bestandsaufnahme der bestehenden Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen vorgenommen, um Handlungsbedarfe zu identifizieren und Maßnahmen zu entwickeln. Ziel ist es, die Sicherheit von Frauen und Mädchen zu erhöhen und die Prävention von Gewalt zu stärken.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Wie bereits im Bericht des Magistrats B 226 vom 20.05.2022 ausgeführt, wurde zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eine dezernatsübergreifende Steuerungsgruppe unter Beteiligung relevanter Akteur:innen aus Justiz, Polizei und Gewaltschutzstellen eingerichtet. Die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention im Frauenreferat hat im Juni 2022 mit der Bestandsanalyse anhand der Artikel der Istanbul-Konvention begonnen. Die ersten Erkenntnisse der Erhebung wurden der Steuerungsgruppe im Dezember 2022 vorgestellt. Die Veröffentlichung des ersten Berichtes zur Bestandsaufnahme verzögert sich aufgrund von finalen Abstimmungen mit einzelnen Akteur:innen. Die in der Bestandsanalyse identifizierten Handlungsbedarfe sollen in einem gesamtstädtischen partizipativen Prozess bearbeitet werden. Die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen im kommunalen Bereich fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Dezernate bzw. der Polizei, Justiz und der Zivilgesellschaft. Zur Abstimmung der Kennzeichnung der Fördermittel im Haushalt wurde ein erstes Gespräch zwischen Frauenreferat und Kämmerei geführt. Die Umsetzung soll 2024 vorbereitet werden und die Kennzeichnung für den Haushalt 2026 erfolgen. Das Land Hessen hat seit November 2022 eine eigene Koordinierungsstelle. In einem ersten Gespräch zwischen Landeskoordinierungsstelle und der Frankfurter Koordinierungsstelle wurden Zielsetzung, Struktur und Vorgehensweise auf Landesebene vorgestellt. Auf Bundesebene ist bisher noch keine Koordinierungsstelle eingerichtet worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 984 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 27. September 2019. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG; CDU (= Votum im Ausschuss für Soziales und Gesundheit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.