Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen…
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Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen für Frauen und Mädchen. Es wird vorgeschlagen, eine Koordinierungsstelle einzurichten, um die Bestandsaufnahme und die Identifizierung von Handlungsbedarfen zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Unterstützung und Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2021, § 261 - NR 984/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 145/21 - Zwischenbericht: Voraussetzung für die Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen ist die Einrichtung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Frauenreferat. Die Grundlagen für die personelle Besetzung der Koordinierungsstelle sind geschaffen: - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020, § 5705 (B 41), vom 01.10.2020, § 6325 (B 361) und vom 28.01.2021, § 6913 (B 623) - Inanspruchnahme der Stellenreserve zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Magistratsbeschluss vom 21.08.2020 - Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle vom 28.01.2021. Die Organisationsverfügung liegt vor und das Stellenbesetzungsverfahren wurde durchgeführt. Die Besetzungen werden voraussichtlich im Oktober 2021 erfolgen. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört, eine an den Vorgaben der Istanbul Konvention orientierten Bestandsaufnahme durchzuführen, Handlungsbedarfe zu identifizieren und in die Umsetzung zu bringen. Da die Umsetzung der Istanbul Konvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es einer Beteiligungsstruktur, die alle relevanten Dezernate, Ämter Politik, Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frauenhäuser u.a. umfasst. In diesem Rahmen sollen auch die Punkte 2. - 4. umgesetzt werden. Die Umsetzung wird evaluiert und ist als permanenter Prozess zu verstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. September 2021 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 984 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 27. September 2019. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)