Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen…

Vollständigen Titel anzeigen

Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt. Die Koordinierungsstelle hat ihre Arbeit aufgenommen und erste Schritte zur Identifizierung von Handlungsbedarfen unternommen. Ziel ist es, eine umfassende Unterstützung für Frauen und Mädchen zu gewährleisten und die notwendigen Strukturen zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

Wie schon in den Stellungnahmen zu den Berichten E117 vom 17.11.2021 und B 177 vom 30.04.2021 und B 321 vom 17.09.2021 ausgeführt, wurde mit der Umsetzung der Istanbul Konvention in Frankfurt begonnen.

Die Koordinierungsstelle hat zum 01.10.2021 ihre Arbeit aufgenommen. Besetzt wurde sie auf Grundlage des Beschlusses § 935 vom 21.08.2020 mit zwei Teilzeitkräften (je 50%) in TVÖD 13. Die Umsetzung wird außerdem durch eine Assistenz (in Teilzeit) in TVÖD 8 unterstützt. Die Stellen wurden aus der "Stellenreserve für unvorhergesehene Aufgaben (z. B. neue gesetzliche Regelungen)" entnommen.

Da die Umsetzung der Istanbul Konvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es des Engagements, der Mitwirkung und einer Beteiligungsstruktur, die alle relevanten Dezernate, Ämter Politik, Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frauenhäuser u.a. umfasst. Dieser Prozess wird durch die Koordinierungsstelle vorbereitet und begleitet.

Die Koordinierungsstelle führt dazu erste Gespräche mit zuständigen Institutionen und den Netzwerken des Hilfesystems. Es werden Konzepte entwickelt für die Arbeitsstrukturen sowie für die Bestandsaufnahme aus der Handlungsbedarfe identifiziert und in die Umsetzung gebracht werden sollen. Eine Auftaktveranstaltung ist für das Jahr 2022 in Planung und soll mit den zuständigen Dezernaten abgestimmt werden.

Die Umsetzung wird evaluiert und ist als permanenter Prozess zu verstehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Januar 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 984 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 27. September 2019. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 5 · 08.02.2022
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 9 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 5 · 10.02.2022
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 9 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da unter anderem noch keine Bestandsanalyse durchgeführt sowie noch keine Prüfung der Defizite vorgenommen wurde, damit die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann. Auch wurden die Fördermittel im Haushalt, die die Finanzierung von Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten zu Gewaltschutz und Unterstützung von Frauen und Mädchen zum Inhalt haben, noch nicht identifiziert und gekennzeichnet. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen