Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen…
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Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt. Die Koordinierungsstelle hat ihre Arbeit aufgenommen und erste Schritte zur Identifizierung von Handlungsbedarfen unternommen. Ziel ist es, eine umfassende Unterstützung für Frauen und Mädchen zu gewährleisten und die notwendigen Strukturen zu schaffen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Wie schon in den Stellungnahmen zu den Berichten E117 vom 17.11.2021 und B 177 vom 30.04.2021 und B 321 vom 17.09.2021 ausgeführt, wurde mit der Umsetzung der Istanbul Konvention in Frankfurt begonnen.
Die Koordinierungsstelle hat zum 01.10.2021 ihre Arbeit aufgenommen. Besetzt wurde sie auf Grundlage des Beschlusses § 935 vom 21.08.2020 mit zwei Teilzeitkräften (je 50%) in TVÖD 13. Die Umsetzung wird außerdem durch eine Assistenz (in Teilzeit) in TVÖD 8 unterstützt. Die Stellen wurden aus der "Stellenreserve für unvorhergesehene Aufgaben (z. B. neue gesetzliche Regelungen)" entnommen.
Da die Umsetzung der Istanbul Konvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es des Engagements, der Mitwirkung und einer Beteiligungsstruktur, die alle relevanten Dezernate, Ämter Politik, Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frauenhäuser u.a. umfasst. Dieser Prozess wird durch die Koordinierungsstelle vorbereitet und begleitet.
Die Koordinierungsstelle führt dazu erste Gespräche mit zuständigen Institutionen und den Netzwerken des Hilfesystems. Es werden Konzepte entwickelt für die Arbeitsstrukturen sowie für die Bestandsaufnahme aus der Handlungsbedarfe identifiziert und in die Umsetzung gebracht werden sollen. Eine Auftaktveranstaltung ist für das Jahr 2022 in Planung und soll mit den zuständigen Dezernaten abgestimmt werden.
Die Umsetzung wird evaluiert und ist als permanenter Prozess zu verstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Januar 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 984 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 27. September 2019. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)