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Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen…

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Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt

Vorlagentyp: B
143 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Frankfurt. Es wird betont, dass die Umsetzung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die die Mitwirkung verschiedener Institutionen erfordert. Ziel ist es, Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen zu sichern und die Prävention häuslicher Gewalt zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Bericht

Wie schon in den Stellungnahmen zu den Berichten E 117 vom 17.11.2021 und B 177 vom 30.04.2021, B 321 vom 17.09.2021 und B 9 vom 14.01.2022 ausgeführt, wurde mit der Umsetzung der Istanbul Konvention in Frankfurt begonnen.

Da die Umsetzung der Istanbul Konvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es gemäß Artikel 7 der Konvention des Engagements, der Mitwirkung und einer Beteiligungsstruktur, die alle relevanten Dezernate, Ämter Politik, Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frauenhäuser u.a. umfasst.

Wie bereits in den vergangenen Berichten dargestellt, hat die beim Frauenreferat angesiedelte Koordinierungsstelle ihre Arbeit Ende 2021 aufgenommen.

In Vorbereitung ist die Durchführung des Fachtages zum Thema "Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt - Ein Blick auf die Praxis in Frankfurt", der am 01.06.2022 stattfindet.

Ebenso wurde eine dezernatsübergreifende Steuerungsgruppe unter Beteiligung relevanter Akteur*innen aus Justiz, Polizei und Gewaltschutzstellen eingerichtet.

Am 05.05.2022 hat die erste Sitzung der Steuerungsgruppe unter Federführung der Frauendezernentin stattgefunden. In der Sitzung wurden die Ziele der Istanbul Konvention durch eine externe Referentin* vorgestellt und der Beteiligungsprozess abgestimmt.

Die Steuerungsgruppe hat zum Ziel, Transparenz über den Prozess herzustellen und die weiteren Schritte wie die Durchführung der Bestandsaufnahme, die Identifizierung von Schwerpunkten sowie die Umsetzung der Handlungsempfehlungen in den jeweiligen Verantwortungsbereichen abzustimmen.

Folgende Institutionen sind an der Steuerungsgruppe beteiligt: - Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main

- Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt

- DaMigra Frankfurt, Dachverband der Migrantinnenorganisationen

- Dezernat VIII Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen

- Dezernat IX Ordnung, Sicherheit und Brandschutz

- Dezernat X Klima, Umwelt und Frauen

- Dezernat XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen

- Dezernat XII Mobilität und Gesundheit

- Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V.

- Frauen helfen Frauen e.V.

- Frauenreferat, Stadt Frankfurt

- Polizeipräsidium Frankfurt am Main

Bei Bedarf werden weitere Expert*innen zu den Sitzungen hinzugeladen.

Die Koordinierungsstelle begleitet den Prozess und bereitet derzeit die Bestandsaufnahme vor. Diese wird sich an den Artikeln der Istanbul Konvention orientieren. Hierzu werden von den beteiligten Ämtern und Institutionen Zahlen, Daten und Fakten zusammengestellt und von der Koordinierungsstelle aufbereitet.

Die Umsetzung wird evaluiert und ist als permanenter Prozess zu verstehen.

Der Magistrat wird fortan jährlich über den Stand der Umsetzung der Istanbul Konvention berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2019NRNR 945Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen: Istanbul-Konvention umsetzen!STVV-Antrag · LINKE.
  2. 7. Februar 2020BB 41Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungsreinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
  3. 17. August 2020BB 361Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
  4. 23. November 2020BB 623Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
  5. 6. April 2021BB 145Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
  6. 20. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 143 Wochen
    BB 226Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 9 · 28.06.2022
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 9 · 30.06.2022
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 226 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

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