Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen: Istanbul-Konvention umsetzen!
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
bekämpfen: Istanbul-Konvention umsetzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der "Istanbul-Konvention" in Frankfurt am Main vorzulegen. Begründung: 2011 hat Deutschland in Istanbul die Europarats-Konvention "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch "Istanbul-Konvention" genannt) unterzeichnet. Ratifiziert wurde diese von der Bundesregierung erst im Oktober 2017. Seit dem
- Februar 2018 ist die Konvention in Kraft und insbesondere in den Kommunen umzusetzen. In Bezug auf Prävention, Intervention, finanzieller und personeller Ausstattung von Schutzhäusern und Hilfsangeboten, Opferschutz, Einbindung der Zivilgesellschaft, Weiterbildung, Dokumentation, Monitoring u. v. m. enthält die Konvention Maßnahmen, die auch für die Kommunen verpflichtend umzusetzen sind. Der Inhalt der Konvention ist bereits seit 2011 bekannt. Spätestens seit der Ratifizierung durch Deutschland 2017 und dem Inkrafttreten im Februar 2018 hätte der Magistrat tätig werden müssen, um den Auftrag in Frankfurt am Main umzusetzten.
Inhalt
Antrag vom 26.08.2019, NR 945
Betreff: Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen: Istanbul-Konvention umsetzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der "Istanbul-Konvention" in Frankfurt am Main vorzulegen.
Begründung: 2011 hat Deutschland in Istanbul die Europarats-Konvention "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch "Istanbul-Konvention" genannt) unterzeichnet. Ratifiziert wurde diese von der Bundesregierung erst im Oktober 2017. Seit dem
- Februar 2018 ist die Konvention in Kraft und insbesondere in den Kommunen umzusetzen. In Bezug auf Prävention, Intervention, finanzieller und personeller Ausstattung von Schutzhäusern und Hilfsangeboten, Opferschutz, Einbindung der Zivilgesellschaft, Weiterbildung, Dokumentation, Monitoring u. v. m. enthält die Konvention Maßnahmen, die auch für die Kommunen verpflichtend umzusetzen sind. Der Inhalt der Konvention ist bereits seit 2011 bekannt. Spätestens seit der Ratifizierung durch Deutschland 2017 und dem Inkrafttreten im Februar 2018 hätte der Magistrat tätig werden müssen, um den Auftrag in Frankfurt am Main umzusetzten. Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 41 Bericht des Magistrats vom 17.08.2020, B 361 Bericht des Magistrats vom 23.11.2020, B 623 Bericht des Magistrats vom 06.04.2021, B 145 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 226 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 28.08.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019Sie sind hierNRNR 945Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen: Istanbul-Konvention umsetzen!STVV-Antrag · LINKE.
- 7. Februar 2020BB 41Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungsreinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
- 17. August 2020BB 361Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
- 23. November 2020BB 623Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
- 6. April 2021BB 145Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
- 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 143 WochenBB 226Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Der Vorlage NR 945 wird im Rahmen der Vorlage NR 984 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten auf der Heide, Christann, Schulz-Nurtsch, Wüst, Krause und Meister dienen zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 984 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Beratung der Vorlage NR 1011 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten auf der Heide, Christann, Schulz-Nurtsch, Wüst, Krause und Meister dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1011); AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung der Zurückstellung)