Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen…
Vollständigen Titel anzeigen
Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen für Frauen und Mädchen. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle ist Voraussetzung für die Bestandsaufnahme und Identifizierung von Handlungsbedarfen. Die Umsetzung wird als permanenter Prozess evaluiert.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Voraussetzung für die Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen ist die Einrichtung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Frauenreferat. Die Grundlagen für die personelle Besetzung der Koordinierungsstelle sind geschaffen: - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020, § 5705 (B 41), vom 01.10.2020, § 6325 (B 361) und vom 28.01.2021, § 6913 (B 623) - Inanspruchnahme der Stellenreserve zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Magistratsbeschluss vom 21.08.2020 -- Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle vom 28.01.2021 Die Organisationsverfügung liegt vor und die Stellenausschreibungen sind veröffentlicht. Die Besetzungen werden voraussichtlich in der ersten Hälfte 2021 erfolgen. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört, eine an den Vorgaben der Istanbul Konvention orientierten Bestandsaufnahme durchzuführen, Handlungsbedarfe zu identifizieren und in die Umsetzung zu bringen. Da die Umsetzung der Istanbul Konvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es einer Beteiligungsstruktur, die alle relevanten Dezernate, Ämter Politik, Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frauenhäuser u.a. umfasst. In diesem Rahmen sollen auch die Punkte 2. - 4. umgesetzt werden. Die Umsetzung wird evaluiert und ist als permanenter Prozess zu verstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019NRNR 945Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen: Istanbul-Konvention umsetzen!STVV-Antrag · LINKE.
- 7. Februar 2020BB 41Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungsreinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
- 17. August 2020BB 361Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
- 23. November 2020BB 623Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
- 6. April 2021Sie sind hierBB 145Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
- 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 143 WochenBB 226Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher GewaltMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)