Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn zu optimieren, um Lichtverschmutzung zu reduzieren und die Sicherheit sowie Barrierefreiheit zu gewährleisten. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen soll die Umwelt geschont und die Lebensräume nachtaktiver Tiere geschützt werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
1. zu verifizieren, wer Eigentümer*in, Betreiber*in bzw. Verantwortliche*r für die Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn im Bereich des Ortsbezirks 2 ist (siehe Anlage; vermutlich Grünflächenamt / DB Netz AG),
2. sich mit den Verantwortlichen ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, die unzweckmäßige und übermäßige Ausleuchtung der Umgebung zeitnah zu reduzieren - unter Wahrung der sicherheitsrelevanten Mindestbeleuchtung nach geltenden Normen (ggf. Rat der Schutzfrau vor Ort des
13. Polizeireviers einholen) sowie der Anforderungen an Barrierefreiheit;
3. dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen:
- Stilllegung der außerhalb des Tunnels befestigten Neonröhren an beiden Rampen der Unterführung, um die Abstrahlung in die Umgebung zu minimieren, da die Rampen bereits gut und gleichmäßig durch mehrere LED-Straßenlaternen ausgeleuchtet werden,
- alternativ oder ergänzend: Anbringen von Blenden aus Blech oberhalb der Leuchten, um die Abstrahlung nach oben und nach vorne zu verhindern,
- Einsatz von Zeitsteuerung und/oder bevorzugt vandalismusresistenten Bewegungsmeldern mit moderater Grundhelligkeit und Sanft-Dimmung, soweit technisch und sicherheitlich umsetzbar.
Begründung
Die außerhalb der Unterführung angebrachten Leuchten strahlen nicht nur auf die Rampe, sondern auch horizontal und nach oben, wodurch Wände, Begleitgrün, Lärmschutzwand und selbst der Himmel unnötig aufgehellt werden. Die Rampe wird bereits ausreichend durch Straßenlaternen beleuchtet, sodass die zusätzliche Beleuchtung technisch überflüssig ist. Eine Reduktion - z. B. durch den Einsatz von Blenden oder die Steuerung über Bewegungsmelder - könnte mit geringem Kostenaufwand umgesetzt werden und würde zu einer deutlichen Minderung der Lichtverschmutzung führen. Weniger Dauerlicht in der Nähe von Grünstreifen und Lärmschutzwänden trägt zudem dazu bei, dass nachtaktive Insekten, Vögel und Fledermäuse nicht in ihrem Lebensraum gestört oder durch das Licht fehlgeleitet werden. So können Nahrungs- und Flugrouten ungestört genutzt werden, was insbesondere hier am Grüngürtel bzw. an der nahegelegenen Nidda einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leistet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. August 2025 brachten CDU, FDP im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.09.2025 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und BFF gegen SPD, FDP und Linke (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)