Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördern
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Entwicklung einer Förderrichtlinie zur Unterstützung von Jugendorganisationen politischer Parteien, um die Demokratiebildung zu fördern. Diese Richtlinie soll ab dem 01.01.2026 in Kraft treten, wobei die Mittel für 2025 bereits vorher ausgezahlt werden. Ziel ist es, die politische Bildung und das Engagement junger Menschen zu stärken.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBericht
Aktuell befasst sich der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, mit der Entwicklung einer Förderrichtlinie für Jugendorganisationen politischer Parteien in Abstimmung mit Vertreter:innen des Fachausschusses Kinder- und Jugendförderung und unter Beteiligung des Rings Politischer Jugend (RPJ). Der Entwicklungsprozess steht kurz vor dem Abschluss. In diesem Zusammenhang wurde sich mit dem Ring Politischer Jugend darauf verständigt, die Richtlinie - vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses - ab 01.01.2026 Inkrafttreten zu lassen und die Mittel aus E 89 für 2025 entsprechend schon vorher auszuzahlen.
Die Auszahlung der 15.000 € aus E 89 an den RPJ in 2024 ist erfolgt. Die Auszahlung der 15.000 € für 2025 wurde am 17.06.2025 angewiesen. Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024EE 89Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 13. Januar 2025BB 12Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördernMagistratsbericht
- 28. März 2025BB 126Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördernMagistratsbericht
- 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 62 WochenBB 284Ring Politischer Jugend: Demokratiebildung fördernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.