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Ergänzende Fahrstühle an der Hauptwache und der Konstablerwache planen und umsetzen

Vorlagentyp: B

Bericht

Für die Station Hauptwache ist derzeit eine Teilsanierung der bestehenden Aufzugsanlagen von der B-Ebene zur A-Ebene vorgesehen. Da es sich hierbei um eine Sanierungsmaßnahme und nicht um einen Neubau handelt, wird der Umfang der Arbeiten maßgeblich durch die bestehenden baulichen Rahmenbedingungen bestimmt. Ziel ist es, im Rahmen dieser Gegebenheiten möglichst umfassend auf die Anforderungen der Hauptnutzergruppen der Aufzüge einzugehen. Im Zuge der geplanten Komplettsanierung der Station Hauptwache wird in einem nächsten Schritt auch das gesamte Aufzugs- und Beförderungskonzept des Bauwerks überprüft. Bestandteil der umfangreichen Vorplanungen ist dabei eine detaillierte Prüfung, ob und in welcher Form ein zusätzlicher Aufzug innerhalb der baulichen Möglichkeiten realisiert werden kann. Für die Station Konstablerwache ist derzeit keine Sanierungsmaßnahme analog zur Hauptwache vorgesehen. Wenn hier zukünftig Planungen angestoßen werden, werden die Anforderungen entsprechend berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt. Bei der Planung und Umsetzung baulicher Maßnahmen berücksichtigt die VGF grundsätzlich alle potenziell verfügbaren Fördermöglichkeiten. Hierfür steht ein spezialisierter Fachbereich zur Verfügung, der sich ausschließlich mit der Identifikation, Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln befasst. Da sich Förderprogramme regelmäßig weiterentwickeln und anpassen, erfolgt die Prüfung möglicher Förderoptionen nicht nur zu Beginn, sondern fortlaufend in den verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens. Im Zuge der Komplettsanierung der Hauptwache wird bezogen auf die bestehenden Aufzugsanlagen geprüft, ob eine Anpassung auf die derzeit üblichen Kabinengrößen technisch und baulich umsetzbar ist. Parallel dazu erfolgt eine Evaluierung möglicher Förderprogramme auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, um etwaige finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für die Modernisierung in Anspruch nehmen zu können. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in die weitere Projektplanung einfließen. Eine uneingeschränkte Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen sowie für Nutzerinnen und Nutzer mit Kinderwagen oder Gepäck dauerhaft zu gewährleisten, ist ein Ziel, das in die Planungen für die Sanierung der Stationen mit einfließt. Da barrierefreie Zugänge den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen müssen, finden hierzu umfangreiche Prüfungen im Planungsstadium statt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

41
41. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ARL
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke
39
39. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AfD Volt

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