Grundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Freiligrathstraße. Die Genehmigung wurde erteilt, jedoch wurde bisher kein Baubeginn gemeldet, und die Bauherrschaft entscheidet eigenverantwortlich über den Zeitpunkt der Realisierung.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für das Grundstück wurde am 24.03.2023 eine Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 39 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 29 Stellplätzen genehmigt. Die Baugenehmigung gilt drei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
Nach dem abgeschlossenen Abriss des Hochbunkers ging der Magistrat zunächst von einem erhöhten Bauinteresse aus. Ein Baubeginn wurde bislang aber noch nicht gemeldet. Über den Zeitpunkt der Realisierung entscheidet die Bauherrschaft eigenverantwortlich.
Für die Anordnung eines Baugebots liegen die rechtliche Voraussetzungen nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2025OFOF 526/4Grundstück Freiligrathstraße, ehemals HochbunkerOrtsbeiratsantrag · Linke
- 24. Juni 2025VV 1214Grundstück Freiligrathstraße, ehemals HochbunkerAnfrage
- 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1358Grundstück Freiligrathstraße, ehemals HochbunkerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab