Grundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die bestehende Baugenehmigung für das Grundstück Freiligrathstraße gebeten. In den letzten Jahren wurde nur der Abriss durchgeführt, während dringend Wohnraum benötigt wird. Es wird erwartet, dass die Stadt Frankfurt dem Eigentümer ein Baugebot aussprechen wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten , ob die Baugenehmigung für das Grundstück noch besteht und wann der Eigentümer mit der Errichtung von Wohnraum beginnt.
Begründung
Der Magistrat ging 2015 und 2017 von einer zeitnahen Bebauung des Grundstückes aus, siehe Stellungnahmen des Magistrats vom 10.07.2015, ST 991, und vom 17.07.2017, ST 1230. In den letzten 10 Jahren ist lediglich der Abriss erfolgt, Wohnraum fehlt weiterhin dringend in Frankfurt. Im Zuge der Baulandmobilisierung von 2021 soll die Stadt Frankfurt dem Eigentümer ein Baugebot für das Grundstück aussprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2025OFOF 526/4Grundstück Freiligrathstraße, ehemals HochbunkerOrtsbeiratsantrag · Linke
- 24. Juni 2025Sie sind hierVV 1214Grundstück Freiligrathstraße, ehemals HochbunkerAnfrage
- 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1358Grundstück Freiligrathstraße, ehemals HochbunkerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen