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Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid "Lachgas" ist seit 21.05.2025 in Kraft. Demnach ist die Abgabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet Frankfurt am Main verboten. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6390 (M 89), wurde zudem eine Änderung der §§ 7 und 13 der allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. Damit ist auch der Konsum von Lachgas für Minderjährige im Stadtgebiet verboten. Zudem ist Erwachsenen verboten, Lachgas auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, Ballspielplätzen, auf Schulhöfen, ähnlichen für Kinder oder Jugendliche vorgesehenen Flächen sowie in Fußgängerzonen und in Grünanlagen zu konsumieren oder anderen zum Konsum zu überlassen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

41
41. Sitzung Ortsbeirat 3
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ARL
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP
39
39. Sitzung Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis)

Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP Volt ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG AfD
39
39. Sitzung Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt FRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG Stadtv. Bäppler-Wolf

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