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Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.10.2024, OF 783/3 Betreff: Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das Verkaufsverbot bereits.

Begründung:

Die Konsumzahlen von Lachgas steigen gerade unter den Jugendlichen auch in Frankfurt immer weiter an. Mittlerweile wird das Gas in bunten Flaschen mit zugesetzten Duftstoffen an unzähligen Kiosken und sonstigen Geschäften, auch im Nordend, ohne Risikohinweis an Kinder und Jugendliche verkauft. Die leeren Kartuschen finden sich auf Plätzen, in Parks und auf Spielplätzen. Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Lachgas sind sehr hoch und es müssen immer wieder Jugendliche im Krankenhaus behandelt werden. Trotzdem auf allen Ebenen Aufklärung erfolgt, ist vielen Jugendlichen, aber auch ihren Eltern das Risiko nicht bewusst. Das Verbotsverfahren auf Bundesebene lässt immer noch auf sich warten, deshalb sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Verbot so schnell wie möglich in unserer Stadt umzusetzen.Beratung im Ortsbeirat: 3