Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das Verkaufsverbot bereits.
Begründung
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das Verkaufsverbot bereits. Begründung: Die Konsumzahlen von Lachgas steigen gerade unter den Jugendlichen auch in Frankfurt immer weiter an. Mittlerweile wird das Gas in bunten Flaschen mit zugesetzten Duftstoffen an unzähligen Kiosken und sonstigen Geschäften, auch im Nordend, ohne Risikohinweis an Kinder und Jugendliche verkauft. Die leeren Kartuschen finden sich auf Plätzen, in Parks und auf Spielplätzen. Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Lachgas sind sehr hoch und es müssen immer wieder Jugendliche im Krankenhaus behandelt werden. Trotzdem auf allen Ebenen Aufklärung erfolgt, ist vielen Jugendlichen, aber auch ihren Eltern das Risiko nicht bewusst. Das Verbotsverfahren auf Bundesebene lässt immer noch auf sich warten, deshalb sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Verbot so schnell wie möglich in unserer Stadt umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2024Sie sind hierOFOF 783/3Lachgasverkaufsverbot in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2025OAOA 522Lachgasverkaufsverbot in FrankfurtAnregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 275Lachgasverkaufsverbot in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)