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Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt

Vorlagentyp: OFCDU
43 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das Verkaufsverbot bereits.

Begründung

Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das Verkaufsverbot bereits. Begründung: Die Konsumzahlen von Lachgas steigen gerade unter den Jugendlichen auch in Frankfurt immer weiter an. Mittlerweile wird das Gas in bunten Flaschen mit zugesetzten Duftstoffen an unzähligen Kiosken und sonstigen Geschäften, auch im Nordend, ohne Risikohinweis an Kinder und Jugendliche verkauft. Die leeren Kartuschen finden sich auf Plätzen, in Parks und auf Spielplätzen. Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Lachgas sind sehr hoch und es müssen immer wieder Jugendliche im Krankenhaus behandelt werden. Trotzdem auf allen Ebenen Aufklärung erfolgt, ist vielen Jugendlichen, aber auch ihren Eltern das Risiko nicht bewusst. Das Verbotsverfahren auf Bundesebene lässt immer noch auf sich warten, deshalb sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Verbot so schnell wie möglich in unserer Stadt umzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2024Sie sind hier
    OFOF 783/3Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. Januar 2025OAOA 522Lachgasverkaufsverbot in FrankfurtAnregung
  3. 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 275Lachgasverkaufsverbot in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 33 · 07.11.2024
TO I, TOP 34
Beraten
Die Vorlage OF 783/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 34 · 05.12.2024
TO I, TOP 11
Beraten
Die Vorlage OF 783/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 35 · 23.01.2025
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 522 2025 Die Vorlage OF 783/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDULinke
Ablehnung:
SPDFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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