Umgestaltung der Cronstettenstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat zur Umgestaltung der Cronstettenstraße eine vorläufige Stellungnahme abgegeben, da noch kein Verwaltungsgerichtsurteil vorliegt. Die endgültige Stellungnahme kann erst nach Bekanntgabe eines Verhandlungstermins erfolgen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Ein Verwaltungsgerichtsurteil in der Hauptsache liegt noch nicht vor. Bislang ist auch noch kein Verhandlungstermin bekannt. Der Magistrat kann daher weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2023OFOF 432/3Umgestaltung der CronstettenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. März 2023OMOM 3791Umgestaltung der CronstettenstraßeDirektanregung
- 22. September 2023STST 1940Umgestaltung der CronstettenstraßeStellungnahme
- 17. Juni 2024STST 1255Umgestaltung der CronstettenstraßeStellungnahme
- 13. Januar 2025STST 81Umgestaltung der CronstettenstraßeStellungnahme
- 11. August 2025Sie sind hierSTST 1354Umgestaltung der CronstettenstraßeStellungnahme
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 167 WochenSTST 617Umgestaltung der CronstettenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab