Umgestaltung der Cronstettenstraße
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Bisheriger Verlauf
11.01.2023
23.03.2023
22.09.2023
17.06.2024
13.01.2025
11.08.2025
22.09.2023
17.06.2024
13.01.2025
11.08.2025
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791 entstanden aus Vorlage: OF 432/3 vom 11.01.2023
Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße
In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein, durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzliche Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob aufgrund der vorhandenen Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich sind und, wenn ja, wo; b) sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, ob die Möglichkeit besteht, Beete anzulegen mit Sträuchern oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün; c) ob die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden können; d) ob die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden kann. Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme