Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130
Zusammenfassung
Die ABG FRANKFURT HOLDING plant die Renovierung und Sanierung der Gebäude in der Ahornstraße sowie eine Nachverdichtung im Quartier. Ziel ist es, die Wohnqualität zu verbessern und die Infrastruktur zu modernisieren. Die Maßnahmen wurden bereits den Mietern vorgestellt und befinden sich in Abstimmung.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) hat im Jahr 2022 und 2023 in der Ahornstraße 112 - 118 die Erneuerung der Kunststoff-Fenster und die Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich Warmwasserbereiter umgesetzt.
In den Jahren 2022 - 2025 hat die ABG zusätzlich zu den laufenden Instandsetzungsmaßnahmen über 800.000,00 EUR in die Großinstandhaltung der Liegenschaften investiert.
Die ABG plant eine mit dem Stadtplanungsamt abgestimmte Nachverdichtung im Quartier
Ahornstraße. Diese wurde den Mieterinnen und Mietern in einer Mieterversammlung vorgestellt. Die genaue Umsetzung der Nachverdichtungsmaßnahme wird derzeit zwischen Magistrat und ABG abgestimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2021STST 1790Griesheim: Vorstellung der Planungen der Renovierung/Sanierung der Wohnungen Froschhäuser Straße 14 bis 20 und Ahornstraße 104 bis 130 durch die ABGStellungnahme
- 20. Mai 2025VV 1189Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130Anfrage
- 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 201 WochenSTST 1359Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab