Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
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Bisheriger Verlauf
25.04.2022
15.08.2022
09.04.2025
28.04.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim
Details im PARLIS OM_1966_2022Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim
Details im PARLIS ST_1853_2022Antrag Ortsbeirat
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Details im PARLIS OF_716-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Details im PARLIS OM_6894_202525.04.2022
Anregung Ortsbeirat
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim
Details im PARLIS OM_1966_202215.08.2022
Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim
Details im PARLIS ST_1853_202209.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Details im PARLIS OF_716-11_202528.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Details im PARLIS OM_6894_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6894 entstanden aus Vorlage: OF 716/11 vom 09.04.2025
Betreff: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
Vorgang: OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen der Stellungnahme vom 15.02.2022, ST 1853, hat die Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen untergeordneten motorisierten Fahrverkehr. Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder und die angrenzenden Kleingärten und ihre Nutzer:innen. Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen, um für Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine deutlich höhere Sicherheit einzuräumen. Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat durchzuführen. Begründung:
Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet im nahen Umfeld des gestalteten naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo (< 30km/h) unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden. Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966
Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853