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Vorlagentyp: OM ID: OM_6894_2025 Erstellt: 28.04.2025 Aktualisiert: 16.09.2025

Parser Lab: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM
 6894 entstanden aus
 Vorlage:             OF 716/11 vom
 09.04.2025   Betreff:  Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter
 Bereich oder Fahrradstraße  Vorgang:  OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22      Der Magistrat wird gebeten, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße
 Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen
 verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1
 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder
 das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen
 der Stellungnahme vom 15.02.2022, ST 1853,  hat die
 Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen
 untergeordneten motorisierten Fahrverkehr.    Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch
 die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen
 renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder
 und die angrenzenden Kleingärten und ihre Nutzer:innen.   Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des
 Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen, um für
 Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine
 deutlich höhere Sicherheit einzuräumen.    Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat
 durchzuführen.   
  Begründung: Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem
 Landschaftsschutzgebiet im nahen Umfeld des gestalteten naturnahen Mainbogens,
 in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte
 Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh-
 und Fahrradweg mit langsamen Tempo (< 30km/h) unverzüglich umgesetzt
 wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten
 weitestgehend unterbunden werden.   Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt,
 dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher
 dieses Gebietes ist.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 11
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 12.09.2025, ST 1591  
 Beratung im Ortsbeirat: 11     Beratungsergebnisse:  41. Sitzung des OBR
 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme

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  • Beschlussvorschlag Fehlt
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  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße Vorgang: OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22

Begründung

<p>Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet im nahen Umfeld des gestalteten naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo (< 30km/h) unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden. Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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  "dazugehoerige_vorlage": "Anregung an den\nMagistrat vom 25.04.2022, OM 1966\nStellungnahme des\nMagistrats vom 15.08.2022, ST 1853\nStellungnahme des\nMagistrats vom 12.09.2025, ST 1591",
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