Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den Stand der Renovierung und Sanierung der Bestandsgebäude sowie die Planung der Nachverdichtung in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße gebeten. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der überfälligen Umsetzung der Sanierungsarbeiten und dem dringenden Bedarf an Wohnraum.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße zu
a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und
b) Planung der Nachverdichtung
ist.
Begründung
Laut der Stellungnahme sollte mit den Sanierungsarbeiten 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt, noch wurde den Bewohnerinnen und Bewohnern Auskunft darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zurzeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden, andererseits zwingt man die Menschen, weiter Energie zu verschwenden, und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2021STST 1790Griesheim: Vorstellung der Planungen der Renovierung/Sanierung der Wohnungen Froschhäuser Straße 14 bis 20 und Ahornstraße 104 bis 130 durch die ABGStellungnahme
- 20. Mai 2025Sie sind hierVV 1189Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130Anfrage
- 11. August 2025Antwort des Magistrats · nach 201 WochenSTST 1359Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen