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Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppen

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Ausbreitung des Götterbaums im Nordend zu stoppen, da dieser sich flächendeckend im urbanen Raum etabliert hat. Die Maßnahme zielt darauf ab, die invasive Art einzudämmen und die bestehenden Bäume zu erhalten, um das Stadtklima zu schützen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Götterbaum hat sich in Frankfurt mittlerweile flächendeckend im urbanen Raum etabliert und ist besonders auf brachliegenden oder nicht regelmäßig gepflegten Liegenschaften im innerstädtischen Bereich zu finden.

Das Grünflächenamt unterhält auf Grünflächen 204 und im Straßenbegleitgrün 79 Bestandsbäume. Es werden gemäß dem Handelsverbot von 2019 keine weiteren Nachpflanzungen dieser Baumart durchgeführt. Zur Erhaltung ihrer wichtigen Funktion für das Stadtklima bleiben Bestandsbäume erhalten.

Um die invasive Ausbreitung des Götterbaums einzudämmen, werden Wildlinge und aufkommende Naturverjüngung durch das Grünflächenamt auf den Flächen entnommen, die in dessen Zuständigkeit liegen.

In Wohngebieten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches kann das Grünflächenamt nicht tätig werden. Hier obliegt die Zurückdrängung des Götterbaums dem pflichtgemäßen Ermessen der bewirtschaftenden Flächenverwaltung oder des Eigentümers - eine Bekämpfungspflicht gibt es nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 8. Juni 2025OFOF 902/3Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Juni 2025VV 1226Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppenAnfrage
  3. 10. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 1896Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppen
    Stellungnahme
  4. 18. Juni 2026OFOF 99/3Bekämpfung Götterbaum im Nordend Grundstück Adickesallee / Eckenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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