Bekämpfung Götterbaum im Nordend Grundstück Adickesallee / Eckenheimer Landstraße
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Zusammenfassung
In diesem Antrag wird gefordert, die Bekämpfung der invasiven Götterbäume an der Ecke Adickesallee/Eckenheimer Landstraße zu prüfen und dafür den Eigentümer des Grundstücks in die Pflicht zu nehmen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, eine weitere Ausbreitung dieser Pflanzen zu verhindern, um die heimische Pflanzenvielfalt zu schützen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Adickesallee — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Abbiegeverbot Adickesallee/Bertramstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schotterfläche soll blühen18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximieren15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Adickesallee per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
a) wie der massive Befall durch Götterbäume auf dem Grundstück an der Ecke Adickesallee/Eckenheimer Landstraße bekämpft werden kann. Dazu sollte der Eigentümer dieser Liegenschaft in die Pflicht genommen werden.
b) Wie Grundstückseigentümer über die Notwendigkeit der Bekämpfung der Ausbreitung von Götterbäumen auf ihren Liegenschaften zu informieren werden können und Eigentümer von betroffene Grundstücken direkt angesprochen werden können.
Begründung
Götterbäume (lat. Ailanthus altissima) gehören zu den besonders invasiven Pflanzenarten. Sie breiten sich schnell über Samen und Wurzelausläufer aus und können dabei heimische Pflanzen verdrängen. Ihr ausgedehntes und stark wachsendes Wurzelsystem kann Leitungen und Kanalisation beeinträchtigen. Je länger sich die Bestände etablieren, desto aufwendiger und kostenintensiver wird ihre dauerhafte Beseitigung. Ein frühzeitiges und konsequentes Eingreifen ist daher entscheidend, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, Grünflächen zu schützen und die heimische Artenvielfalt zu erhalten.
Die CDU hat hierzu bereits am 08.06.2026 mit dem Antrag OF 902/3 auf die Problematik hingewiesen. Eine ausreichende Verbesserung der Situation ist bislang jedoch nicht erkennbar. Der Magistrat sah sich in der Stellungnahme nur für städtische Flächen zuständig.
Die Stadt Frankfurt steht hier jedoch umfassender in der Verantwortung. Zum einen müssen städtische Flächen konsequent und dauerhaft von Götterbäumen befreit werden. Zum anderen braucht es eine wirksame Strategie für Flächen in privatem oder öffentlichen Eigentum.
Eigentümer müssen stärker in die Verantwortung genommen werden, ihrer Verpflichtung zur Pflege und Bekämpfung invasiver Pflanzen nachzukommen. Wo erforderlich, sollten auch ordnungsrechtliche Maßnahmen und finanzielle Sanktionen konsequent eingesetzt werden.
Besonders deutlich wird die Problematik an der brachliegenden Fläche der ehemaligen Tankstelle an der Eckenheimer Landstraße. Von dort aus kann sich der Götterbaum offenbar weitgehend ungehindert ausbreiten. Erste Pflanzen haben bereits den Mittelstreifen der Eckenheimer Landstraße erreicht. Insbesondere eine Ausbreitung auf den angrenzenden Friedhof, der als Grün- und Rückzugsraum auch unter ökologischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten von Bedeutung ist, muss verhindert werden.
Die zuständigen Stellen sollten daher unverzüglich klären, wer für die betroffene Fläche verantwortlich bzw. deren Eigentümer ist, und die notwendigen Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung des Götterbaumbestands veranlassen. Eine weitere Ausbreitung darf nicht erst dann bekämpft werden, wenn sich ein etablierter Bestand gebildet hat und die Beseitigung nur noch mit erheblichem Aufwand möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2025OFOF 902/3Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2025VV 1226Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppenAnfrage
- 10. November 2025STST 1896Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppenStellungnahme
- 18. Juni 2026Sie sind hierOFOF 99/3Bekämpfung Götterbaum im Nordend Grundstück Adickesallee / Eckenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet