Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Sicherheit an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage bewertet und festgestellt, dass es keine kurzfristigen Verbesserungen durch Roteinfärbungen oder ähnliche Maßnahmen geben kann. Eine grundlegende Umgestaltung der Kreuzung wäre notwendig, um die bestehenden Konflikte zu lösen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Furt über die Einfahrt in die Eckenheimer Landstraße hat gleichzeitig mit der Ausfahrt aus der Scheffelstraße grün. Konflikte können folglich zwischen aus der Scheffelstraße in die Eckenheimer Landstraße einbiegenden Kraftfahrzeuge und dort querendem Fuß- und Radverkehr entstehen. Aus diesem Grund existieren hier bereits ein Blinker und ein Verkehrszeichen (VZ) 138 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Achtung Radverkehr". Da sich die Fußgängerfurt aus Abbiegersicht räumlich vor der Radfurt befindet, tritt für den Kfz-Verkehr zunächst ein zu beachtender Konflikt mit dem Fußverkehr auf. Dieser darf durch eine Roteinfärbung der dahinterliegenden Furt nicht in den Hintergrund geraten. Daher ist eine Roteinfärbung der Radfurt nicht sinnvoll.
An der Furt über die Eschenheimer Anlage liegen im signalisierten Regelfall keine Konflikte vor. Zudem wird die Hauptrichtung gequert. Aus diesen Gründen ist eine Roteinfärbung ebenfalls nicht sinnvoll.
Die Furt entlang der Eschenheimer Anlage über die Einmündung in die Scheffelstraße weist eine bedingte Verträglichkeit mit Rechtsabbieger:innen auf. Für diese erfolgt eine Roteinfärbung.
Zur Führung an der Ausfahrt aus der Eckenheimer Landstraße hat sich der Magistrat bereits geäußert bzw. begründet, warum keine kurzfristige Verbesserung mittels Furt, Roteinfärbung oder ähnlichem möglich ist. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahmen vom 16.09.2019 (ST 1818) 12.03.2021 (ST 624) und 10.10.2022 (ST 2363). Die genannten Umstände können nur durch einen größeren Umbau der Kreuzung verändert werden.
Ergänzend teilt der Magistrat mit, dass die Kreuzung Eckenheimer Landstraße / Scheffelstraße / Eschenheimer Anlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte keine Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle aufweist. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Straßen im Stadtgebiet von der Unfallkommission der Stadt Frankfurt a.M. beobachtet und im Fall einer Unfallhäufung im Gremium behandelt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. November 2020OMOM 6986Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)Direktanregung
- 9. April 2025OFOF 863/3Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer AnlageOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2025OMOM 6825Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer AnlageDirektanregung
- 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 245 WochenSTST 1371Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab