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Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat den Abbruch eines Büro- und Verwaltungsgebäudes sowie die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses genehmigt. Es sind jedoch keine konkreten Umsetzungspläne bekannt, und eine Zwischennutzung könnte in Absprache mit dem Eigentümer möglich sein.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.)

Der Magistrat hat am

11. Juni 2015 den Abbruch eines Büro- und Verwaltungsgebäudes (Postamt 60) einschließlich Tiefgarage und zwei Untergeschossen auf dem Areal genehmigt. Zudem wurde am 14.04.2015 die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 136 Wohneinheiten vom Erdgeschoss bis zum 6. Obergeschoss, drei Büros und vier Läden im Erdgeschoss sowie einer zweigeschossigen Tiefgarage mit 149 Stellplätzen genehmigt.

Da beide Anträge verlängert wurden, sind sie noch rechtskräftig und können durch die Bauherrschaft umgesetzt werden.

Zu 2.)

Dem Magistrat ist derzeit nicht bekannt, wann die beiden Genehmigungen umgesetzt und die Bestandsgebäude abgerissen werden sollen. Grundsätzlich wäre eine Zwischennutzung in Absprache mit dem Eigentümer möglich. Eventuelle Möglichkeiten müssten vom Magistrat geprüft werden. Bisher wurden jedoch noch keine konkreten Interessenbekundungen an den Magistrat herangetragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2025VV 1198Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/HeidelbachstraßeAnfrage
  2. 11. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 1357Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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