Fehlende Infrastruktur in Berkersheim
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Ansiedlung eines größeren Lebensmittelmarktes in Berkersheim aufgrund der Wettbewerbssituation und der geringen Bevölkerungszahl unwahrscheinlich ist. Stattdessen wird auf bestehende Nahversorgungsstandorte verwiesen und die Möglichkeit der Ansiedlung von Friseurbetrieben in leerstehenden Ladenflächen thematisiert.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist aus wirtschaftlicher Sicht auf das aktuelle Einzehandels- und Zentrenkonzept (EHZK). Als solitärer Nahversorgungsstandort ist für den Stadtteil Berkersheim der Betrieb Nahkauf sowie ein Hofladen zu benennen. Aufgrund der ausgeprägten Wettbewerbssituation durch die nahegelegenen Angebotsstandorte sowie die geringe Bevölkerungszahl im Stadtteil ist die Ansiedlung eines größeren Lebensmittelmarktes in Berkersheim unwahrscheinlich.
Ansiedlungsinteressierte Friseurbetriebe werden im Rahmen des Leerstandsmanagements der Wirtschaftsförderung als mögliche Nachnutzer auf freie Ladenflächen aufmerksam gemacht.
Eine tatsächliche Ansiedlung ist von der Verfügbarkeit marktgängiger Objekte und einer ausreichenden positiven Einschätzung des Marktpotenzials seitens des Betriebs abhängig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2024OFOF 824/10Fehlende Infrastruktur in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juni 2024OMOM 5553Fehlende Infrastruktur in BerkersheimDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1263Fehlende Infrastruktur in BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab