Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbinden
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass das Parken an der Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Eine bauliche Absicherung des Gehwegs wird abgelehnt, da dies die Barrierefreiheit und Laufachsen beeinträchtigen würde. Der Außendienst der Verkehrspolizei wird die Situation kontrollieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich sind die Flächen eindeutig geordnet. Wer in diesem Bereich parkt, missachtet die Straßenverkehrsordnung bewusst. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und Barrierefreiheit kann nicht der gesamte Gehweg mit Stahlabweisern versehen werden. Auch müssen Laufachsen vorhanden bleiben und dürfen nicht permanent eingeschränkt werden. Eine bauliche Absicherung kommt für den Magistrat daher nicht infrage.
Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wurde über die aktuelle Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt. Er wird den Abschnitt im Rahmen der Streife kontrollieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2024OFOF 503/8Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße - Herzbergstraße unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2025OMOM 6747Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbindenDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1293Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab