Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbinden
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen das illegale Parken an der Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße zu ergreifen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für Fußgänger, insbesondere für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, zu gewährleisten.
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Der Magistrat wird aufgefordert , an der Straßenecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße das illegale Parken mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern.
Begründung
Obwohl sich in nächster Nähe ausgewiesene Parkplätze befinden, wird die Fläche fast dauerhaft als Parkmöglichkeit genutzt. Je nach Fahrzeuggröße werden Fußgänger, aber vor allem Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder in Rollstühlen massiv behindert oder müssen auf die Straße ausweichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2024OFOF 503/8Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße - Herzbergstraße unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2025Sie sind hierOMOM 6747Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbindenDirektanregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1293Illegales Parken Ecke Niederurseler Landstraße/Herzbergstraße unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats