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Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese

Vorlagentyp: STMagistrat
50 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Überwachung durch die Städtische Verkehrspolizei erfolgt, jedoch nicht alle Parkverstöße verhindert werden können. Eine abschließende Stellungnahme wird nach interner Abstimmung erfolgen.

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Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme:

Die Bertramswiese wird im Rahmen der Streife von der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Parkverstöße werden dabei zur Anzeige gebracht. Eine Überwachungsdichte, die geeignet wäre, alle Parkverstöße zu unterbinden, ist allerdings nicht möglich.

Der Magistrat wird sich zu den einzelnen Punkten der Anregung noch ämterübergreifend abstimmen und gegebenenfalls einen gemeinsamen Termin vor Ort in die Wege leiten. Eine abschließende Stellungnahme ist daher binnen der vorgegebenen Frist nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2025OFOF 951/9Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage BertramswieseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. März 2025OMOM 6674Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage BertramswieseDirektanregung
  3. 4. August 2025Sie sind hier
    STST 1271Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
    Stellungnahme
  4. 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 304Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage BertramswieseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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