Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Verbesserung des Fußwegs an der Niederurseler Landstraße 162 bis 166 abgelehnt. Die Begründung liegt darin, dass die betreffenden Bereiche private Liegenschaften sind und somit nicht in der Verantwortung des Magistrats liegen. Der öffentliche Gehweg wird jedoch in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Der überdachte Bereich entlang der Wohnanlage sowie der Bereich in Alt-Niederursel sind private Liegenschaften, für deren Zustand der Eigentümer zuständig ist. Der Magistrat verweist auf den öffentlichen Gehweg entlang der Straße, der in verkehrssicherem Zustand gehalten wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2025OFOF 548/8Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2025OMOM 6755Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166Direktanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1295Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab