Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Beseitigung der Unebenheiten auf den Fußwegen an der Niederurseler Landstraße, um die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Menschen mit Gehbehinderung, zu erhöhen. Dies soll dazu beitragen, die Nutzung dieser Wege zu erleichtern und die Gefahren beim Begehen zu minimieren.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166 aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162 ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt Niederursel 2a.
Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade hier ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden
Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen
Begründung
Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage durch Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2025Sie sind hierOFOF 548/8Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2025OMOM 6755Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166Direktanregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1295Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0