Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße"
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einrichtung eines Rollerparkplatzes und die Erhöhung der Fahrradbügel an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße". Dies ist notwendig, da die vorhandenen Fahrradbügel nicht ausreichen und Roller wild abgestellt werden, was die Fuß- und Radwege blockiert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" einen Rollerparkplatz einzurichten und die Anzahl der Fahrradbügel massiv zu erhöhen.
Begründung
An der U-Bahn-Station reicht die Anzahl der Fahrradbügel nicht aus. Nutzer finden oft keinen Platz, um Fahrräder anzuschließen. An der U-Bahn-Station stehen sehr viele Roller und die Nutzungsquote ist an diesem Ort sehr hoch. Die Roller werden überall wild abgestellt und blockieren die Fußwege und die Radwege. Es wäre sehr sinnvoll, dort einen Platz für die zentrale Abgabe und Entleihung von Rollern zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2025OFOF 745/11Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der UBahnStation „Gwinnerstraße“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7091Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der UBahnStation „Gwinnerstraße“Direktanregung
- 20. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1748Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der UBahnStation „Gwinnerstraße“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats