Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass das illegale Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße eine bewusste Missachtung der Verkehrsregeln darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorhandene Beschilderung ausreichend ist und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie der Ortsbeirat richtig feststellt, handelt es sich hier um eine bewusste Missachtung der geltenden Verkehrsregeln. Neben dem Verkehrszeichen (VZ) 209-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" ist der Einmündungsbereich auch mit einem VZ 267 StVO "Verbot der Einfahrt" beschildert. Vorhandene Beschilderungen und Markierungen sind ausreichend bzw. weitere diesbezügliche Maßnahmen nicht angezeigt.
Weil Gleisanlagen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) in diesem Abschnitt verlaufen, ist eine bauliche Absicherung nicht möglich.
Für Verstöße im fließenden Verkehr ist originär die Landespolizei zuständig. Der Magistrat hat deshalb die Landespolizei über die Problematik informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2025OMOM 6775Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollierenDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1281Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab