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Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie der Ortsbeirat richtig feststellt, handelt es sich hier um eine bewusste Missachtung der geltenden Verkehrsregeln. Neben dem Verkehrszeichen (VZ) 209-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" ist der Einmündungsbereich auch mit einem VZ 267 StVO "Verbot der Einfahrt" beschildert. Vorhandene Beschilderungen und Markierungen sind ausreichend bzw. weitere diesbezügliche Maßnahmen nicht angezeigt. Weil Gleisanlagen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) in diesem Abschnitt verlaufen, ist eine bauliche Absicherung nicht möglich. Für Verstöße im fließenden Verkehr ist originär die Landespolizei zuständig. Der Magistrat hat deshalb die Landespolizei über die Problematik informiert.