Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, den Parkwinkel in der Salmünsterer Straße hinter die Ausfahrt des Grundstücks Birsteiner Straße 53 zu versetzen, um die Nutzung der schmalen Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radverkehr zu gewährleisten. Die Arbeiten sollen im zweiten Halbjahr 2025 durchgeführt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird in der Salmünsterer Straße den Parkwinkel hinter die Ausfahrt des Grundstücks Birsteiner Straße 53 versetzen. Die Arbeiten werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 ausgeführt.
Die Fahrbahn ist schmal und muss von Fahrzeugen und vom Radverkehr genutzt werden. Eine Sperrfläche kann der Magistrat daher nicht anbringen, da diese nicht überfahren werden darf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2025OFOF 720/11Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, Linke
- 28. April 2025OMOM 6895Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer StraßeDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1286Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab