Landwehrgraben
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Wegeverbindung am Landwehrgraben abgelehnt, da sie an ein Landschaftsschutzgebiet grenzt. Eine Erweiterung der Beleuchtungsanlage wäre nicht mit dem Schutz der Flora und Fauna vereinbar.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die beschriebene Wegeverbindung grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Die bestehende Beleuchtungsanlage wurde zum Schutz von Flora und Fauna lediglich in der Nähe des Landschaftsschutzgebiets gebaut. Eine Erweiterung oder auch ein Neubau einer Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2025OFOF 938/9LandwehrgrabenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. März 2025OMOM 6673LandwehrgrabenDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1270LandwehrgrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab