Landwehrgraben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die beschriebene Wegeverbindung grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Die bestehende Beleuchtungsanlage wurde zum Schutz von Flora und Fauna lediglich in der Nähe des Landschaftsschutzgebiets gebaut. Eine Erweiterung oder auch ein Neubau einer Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen.