Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812)
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die Situation des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg zu prüfen und gegebenenfalls einen zusätzlichen Rückschnitt vorzunehmen. Dies soll die Pflege und Sicherheit des Grünbereichs verbessern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die Situation vor Ort geprüft und gegebenenfalls ein zusätzlicher Rückschnitt vorgenommen wird.
Generell wird in dem Abschnitt Erlenbacher Stadtweg (K812) zwischen Maßbornstraße und Korffstraße einmal im Jahr (Winter) ein Gehölzschnitt vorgenommen. Zudem wird der Bankettbereich viermal im Jahr gemulcht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2025OMOM 6719Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812)Direktanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1301Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab