Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen - zum Beispiel in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 422- möchte der Magistrat generell darauf hinweisen, dass sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Situationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Der hier angesprochene Kreuzungsbereich ist mit einer Beschilderung (Verkehrszeichen 205, Vorfahrt gewähren) sowie einer Zusatzbeschilderung, die auf Radfahrende aus beiden Richtungen hinweist, versehen. Zusätzlich sind auf dem Kirchweg Poller, die eine Trennung des Weges einleiten und somit einem Zusammenstoß der Radfahrenden vorbeugen sollen, angebracht. Nach § 10 der Straßenverkehrsordnung ist es Verkehrsteilnehmenden durchaus zumutbar, unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht den Kirchbergweg zu queren beziehungsweise sich als Radfahrendender in den Querverkehr einzuordnen. Die Örtlichkeit war von 2016 bis 2023 überdies vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden.