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Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg abgelehnt. Die Gründe dafür sind, dass Verkehrsspiegel sich als gefährlich erwiesen haben und keine verlässliche Verbesserung der Verkehrssicherheit bieten. Stattdessen sind bereits Maßnahmen wie Beschilderung und Poller vorhanden, um die Sicherheit zu erhöhen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen - zum Beispiel in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 422- möchte der Magistrat generell darauf hinweisen, dass sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Situationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Der hier angesprochene Kreuzungsbereich ist mit einer Beschilderung (Verkehrszeichen 205, Vorfahrt gewähren) sowie einer Zusatzbeschilderung, die auf Radfahrende aus beiden Richtungen hinweist, versehen. Zusätzlich sind auf dem Kirchweg Poller, die eine Trennung des Weges einleiten und somit einem Zusammenstoß der Radfahrenden vorbeugen sollen, angebracht. Nach § 10 der Straßenverkehrsordnung ist es Verkehrsteilnehmenden durchaus zumutbar, unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht den Kirchbergweg zu queren beziehungsweise sich als Radfahrendender in den Querverkehr einzuordnen. Die Örtlichkeit war von 2016 bis 2023 überdies vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. April 2025OFOF 713/11Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/KirchbergwegOrtsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
  2. 28. April 2025OMOM 6892Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/KirchbergwegDirektanregung
  3. 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1288Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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