Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 schlägt vor, an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel anzubringen, um die Sicherheit zu erhöhen. Dies soll gefährliche Situationen aufgrund schlechter Sichtverhältnisse reduzieren.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel anzubringen. Der Verkehrsspiegel ist so zu installieren, dass die auf dem Kirchbergweg bergab fahrenden Radfahrer/innen und die auf dem Seckbacher Bitzweg aus Richtung Osten fahrenden Verkehrsteilnehmer die Kreuzung einsehen können. Sollte die Anbringung eines Verkehrsspiegels vom Magistrat abgelehnt werden, so sind dem Ortsbeirat alternative Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind, die schlechten Sichtverhältnisse gravierend zu verbessern.
Begründung
Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2025OFOF 713/11Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/KirchbergwegOrtsbeiratsantrag · ÖkoLinX-ARL
- 28. April 2025Sie sind hierOMOM 6892Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/KirchbergwegDirektanregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1288Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/KirchbergwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats