Grundlage zum Vorgehen gegen organisiertes Betteln schaffen: § 7 Absatz 3 GAV ergänzen
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung beantragt eine Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung, um das organisierte Betteln zu erfassen. Dies ist notwendig, um gegen die Ausbeutung von sozial schwachen Menschen beim Betteln vorzugehen. Erwartet wird eine bessere rechtliche Grundlage zur Bekämpfung dieses Problems.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, den § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung (GAV) dahingehend zu ergänzen, dass in dem dort aufgeführten Katalog des gefährdenden Verhaltens die Tatbestandsvariante des "organisierten Bettelns" mit aufgenommen wird.
Begründung
Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main untersagt in der jetzigen Form unter § 7 Abs. 3 lediglich das aggressive, aufdringliche und bedrängende Betteln sowie das Betteln unter Einbeziehung von Minderjährigen. Im Stadtgebiet muss man sich jedoch verstärkt auch mit dem Phänomen des organisierten Bettelns auseinandersetzen. Dabei werden in hierarchischen Gruppenstrukturen planmäßig wirtschaftlich oder sozial schwache Menschen, oder auch Menschen mit Behinderung, zielgerichtet zum Betteln eingesetzt und ausgenutzt, wobei sie das erbettelte Geld an die Organisatoren abgeben müssen. Hierbei kommt es häufig auch zur Anwendung von Zwangsmechanismen, die strafrechtliche Relevanz erlangen können. Eine derartige Form des Bettelns ist hinsichtlich der Sozialschädlichkeit mit dem aggressiven Betteln gleichzusetzen. Die Gefahrenabwehrverordnung sollte deshalb auch diese Tatvariante erfassen und dementsprechend ergänzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. August 2025 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 99/21) sowie BFF und AfD (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)