Leer stehender Smart-Markt in Eckenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Reaktivierung des leerstehenden Smart-Marktes in Eckenheim ergriffen, indem er Kontakt zu Lebensmitteleinzelhändlern aufgenommen hat. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der begrenzten Verkaufsfläche haben sich potenzielle Betreiber gegen eine Anmietung entschieden. Es werden nun alternative Nutzungskonzepte geprüft.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt zur Anregung des Ortsbeirates 10 Folgendes mit:
Im Anschluss an die Schließung des Smart-Marktes hat die Wirtschaftsförderung den Kontakt zu verschiedenen Lebensmitteleinzelhändlern gesucht, um eine Reaktivierung der leerstehenden Einzelhandelsfläche zu initiieren. Trotz mehrerer Besichtigungstermine entschieden sich die potenziellen Betreiber allerdings gegen eine Anmietung - insbesondere aufgrund der begrenzten Verkaufsfläche sowie der baulichen Gegebenheiten der Immobilie.
Vor diesem Hintergrund werden nun Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels geführt, die bereits innovative Ansätze im Bereich autonomer Stores bzw. automatisierter Kleinflächenlösungen realisiert haben.
Parallel dazu hat die Wirtschaftsförderung erneut den Kontakt zum Eigentümer der Fläche aufgenommen, um alternative Nachnutzungskonzepte jenseits des Lebensmitteleinzelhandels zu prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025OFOF 1019/10Leer stehender Smart-Markt in EckenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. April 2025OMOM 6776Leer stehender Smart-Markt in EckenheimDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1266Leer stehender Smart-Markt in EckenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab