Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich ämterübergreifend abgestimmt. Als Zufahrt für die regelmäßige Wartung des Spielplatzes ist die genannte Fläche nicht geeignet: Zwischen der städtischen Straßenfläche Raimundstraße 56a/58b und dem städtischen Spielplatz besteht ein Höhenunterschied. Um einen Weg hier fachgerecht auszubauen, wäre ein massiver Eingriff in die vorhandene, überwiegend in Privatbesitz befindliche Baumsubstanz erforderlich. Die Verbindung der beiden städtischen Flächen ist also nur unter Einbeziehung privater Flächen möglich. Die Situation wurde inklusive der nicht auflösbaren Situation der städtischen Verkehrssicherung für fremde Flächen bereits geprüft (Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675). Von diesem Sachverhalt ausgehend, wurde der ursprünglich sehr nah an der Wohnbebauung Sudermannstraße stehende Zaun in Richtung Kindertagesstätte versetzt. Damit wurde eine für Kleinfahrzeuge geeignete Zuwegung von der Stefan-Zweig-Straße aus geschaffen. Das Grünflächenamt steuert die Spielfläche im Rahmen der Unterhaltung über diese Verbindung an. Nach Abschluss der aktuell noch andauernden Baumaßnahmen an der Sudermannstraße soll dieser Verbindungsweg fachgerecht ausgebaut werden. Aus Sicht des Magistrats ist daher kein weiterer Weg notwendig.