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Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.04.2022

Antrag Ortsbeirat

Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b

Details im PARLIS OF_253-9_2022
05.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b

Details im PARLIS OM_2119_2022
22.08.2022

Stellungnahme des Magistrats

Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b

Details im PARLIS ST_1899_2022
10.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b

Details im PARLIS ST_675_2023
05.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18

Details im PARLIS OF_963-9_2025
20.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18

Details im PARLIS OM_6686_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2119 entstanden aus Vorlage: OF 253/9 vom 24.04.2022

Betreff: Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b
Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Nahmobilität eine Zaunöffnung und einen Verbindungsweg zwischen der Sudermannstraße 18 und der Raimundstraße 56 a/58 b herzustellen (siehe Kartenausschnitt, grüne Markierung) .

Begründung:

Ein Verbindungsweg zwischen der Sudermannstraße 18 und der Raimundstraße 56 a/58 b verbessert den Zugang zum Spielplatz auf Höhe der Häuser Nrn. 8 bis 18 der Sudermannstraße für die Kinder in der Raimundstraße. Fußgängerinnen und Fußgänger, die z. B. von der Sudermannstraße 18 Richtung Raimundstraße wollen, schaffen dies im Moment nur über einen langen Umweg (siehe Kartenausschnitt, rote Markierung). Durch mehr Verkehr durch Fußgängerinnen und Fußgänger können die soziale Kontrolle und die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich, wo im Moment regelmäßig Drogengeschäfte abgewickelt werden, deutlich verbessert und gestärkt werden. Ein Verbindungsweg an dieser Stelle kann einen Beitrag zu einer besseren Nahmobilitätsanbindung und zu mehr Austausch und Integration zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern der neuen Platensiedlung und den Altbauhäusern entlang der Raimundstraße leisten. Aufgrund der Baulast der betroffenen Fläche sowie der Entfernung des Zauns, sollte die ABG bzw. FAAG eingebunden werden. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1899 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675 Antrag vom 05.03.2025, OF 963/9 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6686
Aktenzeichen: 66-0