Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat lehnt die Verlegung von privaten Ladekabeln im öffentlichen Verkehrsraum ab, da dies aus straßenrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt ist. Er verweist auf bestehende Urteile und geht davon aus, dass die Ladeinfrastruktur durch den Ausbau in der Zukunft ausreichend sein wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Eine Verlegung von privaten Ladekabeln auf, unter oder über dem Gehweg ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums. Eine solche Erlaubnis ist aus straßenrechtlichen, sicherheitstechnischen sowie Gründen der Haftung jedoch ausgeschlossen und wird im Stadtgebiet grundsätzlich nicht erteilt. Der Magistrat verweist hierzu auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (AZ: 12 K 540/21. F) und das Rundschreiben des Deutschen Städtetags vom 05.06.2023 (AZ: 66.10.41 D).

Mit Verweis auf vorherige Stellungnahmen (zum Beispiel: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 104) zum Thema E-Mobilität geht der Magistrat zudem davon aus, dass durch den dynamisch steigenden Ausbau auf öffentlichen und privaten Flächen ausreichend Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht beziehungsweise in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. März 2025OMOM 6773E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördernDirektanregung
  2. 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1287E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen