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E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern Vorlage OM 6773 2025

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.03.2025

Antrag Ortsbeirat

E-Mobilität durch pauschale Ausnahmegenehmigung fördern Vorlage OF 595/12 2025

Details im PARLIS OF_595-12_2025
28.03.2025

Anregung Ortsbeirat

E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern Vorlage OM 6773 2025

Details im PARLIS OM_6773_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6773 entstanden aus Vorlage: OF 595/12 vom 10.03.2025 Betreff: E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die E-Mobilität in Kalbach-Riedberg dadurch fördern lässt, dass eine Sondernutzung von Gehwegen ermöglicht wird, bei der durch dafür taugliche Kabelbrücken zeitweise Ladekabel über einen öffentlichen Gehweg geführt werden dürfen. Nach der Nutzung wären Kabel und Kabelbrücken umgehend zu entfernen. Solche Genehmigungen könnten auf Antrag erfolgen, sofern definierte Anforderungen an die Kabelbrücken hinsichtlich Höhe, Breite, Rampenwinkel und Farbgestaltung erfüllt sind, die öffentlich bekannt zu machen sind.

Begründung:

Elektromobilität setzt ausreichend viele Lademöglichkeiten voraus. Im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg gibt es nur äußerst wenige öffentlich zugängliche Ladepunkte, sodass es umso sinnvoller ist, private Ladepunkte zu ermöglichen. Die Ausnahmegenehmigungen sollen nur bis zu dem angekündigten Ausbau der Ladeinfrastruktur erteilt werden. An zahlreichen Grundstücken (insbesondere Reihenhäusern) gibt es aber bislang keine Möglichkeit, ein Ladekabel vom Stromnetz des Hauses (ggf. mit Solardach!) zu einem Parkplatz zu führen, ohne öffentliche (Fuß-)Wege zu kreuzen. Individuelle Anträge für eine derartige Sondernutzung wurden bislang im Ermessen der Behörden abgelehnt. Eine Verordnung der Stadt Frankfurt könnte hier einen Kompromiss zwischen der Barrierefreiheit für Personen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen, Rollern, Kinderfahrrädern und ganz allgemein Fußgänger:innen mit und ohne Sehbeeinträchtigung einerseits und dem erstrebenswerten Ziel der (für die Stadt kostenneutralen) Förderung der E-Mobilität andererseits erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12