E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtregierung auf, die Möglichkeit zu prüfen, Gehwege für die temporäre Nutzung von Ladekabeln für E-Mobilität freizugeben. Dies soll die Elektromobilität im Stadtteil Kalbach-Riedberg fördern, wo es an Lademöglichkeiten mangelt. Ziel ist es, private Ladepunkte zu ermöglichen, bis die öffentliche Ladeinfrastruktur ausgebaut ist.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die E-Mobilität in Kalbach-Riedberg dadurch fördern lässt, dass eine Sondernutzung von Gehwegen ermöglicht wird, bei der durch dafür taugliche Kabelbrücken zeitweise Ladekabel über einen öffentlichen Gehweg geführt werden dürfen. Nach der Nutzung wären Kabel und Kabelbrücken umgehend zu entfernen. Solche Genehmigungen könnten auf Antrag erfolgen, sofern definierte Anforderungen an die Kabelbrücken hinsichtlich Höhe, Breite, Rampenwinkel und Farbgestaltung erfüllt sind, die öffentlich bekannt zu machen sind.
Begründung
Elektromobilität setzt ausreichend viele Lademöglichkeiten voraus. Im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg gibt es nur äußerst wenige öffentlich zugängliche Ladepunkte, sodass es umso sinnvoller ist, private Ladepunkte zu ermöglichen. Die Ausnahmegenehmigungen sollen nur bis zu dem angekündigten Ausbau der Ladeinfrastruktur erteilt werden. An zahlreichen Grundstücken (insbesondere Reihenhäusern) gibt es aber bislang keine Möglichkeit, ein Ladekabel vom Stromnetz des Hauses (ggf. mit Solardach!) zu einem Parkplatz zu führen, ohne öffentliche (Fuß-)Wege zu kreuzen. Individuelle Anträge für eine derartige Sondernutzung wurden bislang im Ermessen der Behörden abgelehnt. Eine Verordnung der Stadt Frankfurt könnte hier einen Kompromiss zwischen der Barrierefreiheit für Personen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen, Rollern, Kinderfahrrädern und ganz allgemein Fußgänger:innen mit und ohne Sehbeeinträchtigung einerseits und dem erstrebenswerten Ziel der (für die Stadt kostenneutralen) Förderung der E-Mobilität andererseits erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2025Sie sind hierOMOM 6773E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördernDirektanregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1287E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats