Straßentunnel Nordwestzentrum
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zum Straßentunnel Nordwestzentrum. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da die bestehende Beschilderung ausreichend ist und das Fehlverhalten einzelner Fahrer:innen nicht durch behördliche Maßnahmen behoben werden kann.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Die vorhandene Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung "Verbot für Fahrzeuge aller Art" nebst Zusatzzeichen ist beidseits gestellt, eindeutig und gut sichtbar. Dem beobachteten, vorsätzlichen Fehlverhalten einzelner Kraftfahrzeugführer:innen ist mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abzuhelfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2025OMOM 6940Straßentunnel NordwestzentrumDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1296Straßentunnel NordwestzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab