Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung der Markierung oder Beschilderung nicht vorgesehen ist, da Falschparker die Durchfahrt behindern. Die Verkehrspolizei wird zur Überwachung des Bereichs beauftragt, um die Verkehrssituation zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine Erweiterung der Markierung oder Beschilderung in der Straße Hinter den Ulmen ist nicht vorgesehen, da das Durchkommen der Buslinie vor allem durch Fahrzeuge behindert wird, die widerrechtlich in bereits gekennzeichneten Halteverbotsbereichen parken. Aus diesem Grund wurde die städtische Verkehrspolizei gebeten, den betreffenden Abschnitt in die regelmäßige Überwachung aufzunehmen. Werden dabei Falschparker festgestellt, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um das Halteverbot durchzusetzen und die Verkehrssituation dauerhaft zu verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2025OFOF 977/9Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2025OMOM 6837Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichenDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1275Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab