Behindertengerechtes Halten an Bushaltestellen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Schulung des Fahrpersonals zum ordnungsgemäßen Anfahren an Bushaltestellen, insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit. Ziel ist es, die Qualität des Anfahrens zu verbessern und die Sicherheit für alle Fahrgäste zu erhöhen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das ordnungsgemäße Anfahren der Bushaltestellen gehört unter anderem zum Schulungsprogramm von Fahrpersonalen. Sowohl zur Ausbildung bei Neueinstellungen sowie bei der Weiterbildung der Bestandsfahrpersonale wird hierauf Wert gelegt. Es ist ein immer wiederkehrender Schulungspunkt beim Anfahren einer Haltestelle den Abstand zwischen dem Fahrzeug und der Bordsteinkante möglichst gering zu halten.
Im Betrieb gibt es verschiedene Einflussgrößen, die ein sauberes Anfahren an die Haltestelle erschweren. Dazu gehören unter anderem Rückstaus des Motorisierten Individualverkehrs, Falschparker sowie im Weg stehende Gegenstände, wie beispielsweise Mülltonnen, im Ein- oder Ausschwenkbereich des Busses.
Um das ordnungsgemäße Anfahren der Bushaltestellen sicherzustellen und das Fahrverhalten der Fahrpersonale kontinuierlich zu verbessern, werden auf den Strecken regelmäßig Qualitätskontrollen durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025OFOF 1038/10Behindertengerechtes Halten an BushaltestellenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. April 2025OMOM 6792Behindertengerechtes Halten an BushaltestellenDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1283Behindertengerechtes Halten an BushaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab