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Verkehrsspiegel Gerhart-Hauptmann-Ring/Thomas-Mann-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen - zum Beispiel in der ST 422/2025 - möchte der Magistrat generell darauf hinweisen, dass sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Situationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Im hier vom Ortsbeirat angesprochenen Bereich käme ein Verkehrsspiegel aber aufgrund der bestehenden Bushaltestelle ohnehin nicht infrage: Eine sinnvolle Positionierung des Verkehrsspiegels wäre nicht möglich. Der Magistrat hat sich auch ein Bild vor Ort gemacht. Dabei waren die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt. Die vorspringenden Gehwege waren zu dieser Tageszeit nicht widerrechtlich beparkt. Der Magistrat geht aber davon aus, dass dies gerade in den Abendstunden durchaus vorkommt. In diesem Fall ist die Sichtachse stark eingeschränkt. Der Magistrat wird daher überprüfen, ob und wie sich die Situation mit einer Absicherung durch Stahlabweiser oder Fahrradbügel verbessern lässt.

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