Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anzupassen, da die aktuelle Markierung fälschlicherweise ein vollständiges Parken auf der Fahrbahn anzeigt. Dies soll zeitnah korrigiert werden, um die Regelung des halbseitigen Parkens zu berücksichtigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung. Im angesprochenen Abschnitt der Kreuzstraße ist halbseitiges Parken gestattet. Die Markierung ist jedoch fälschlicherweise für ein Parken komplett auf der Fahrbahn angebracht. Dies wird der Magistrat zeitnah korrigieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2025OFOF 1006/10Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 18. März 2025OMOM 6641Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassenDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1278Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab