Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Verbesserung der Straßenüberquerung an der Idsteinerstraße/Hornauer Straße. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da die bestehenden Markierungen keine Besonderheiten aufweisen und strenge Regelungen für die Aufstellung von Verkehrszeichen gelten. Die Verkehrspolizei wird jedoch gebeten, die Örtlichkeit verstärkt zu überwachen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Verlauf der Idsteiner Straße befinden sich mehrere "liegende Kreuze", die in der Vergangenheit zur Sicherung von Müllplätzen angebracht wurden.
Die, vom Ortsbeirat erwähnte Stelle, Schneidhainer Straße / Ecke Idsteiner Straße hat die Besonderheit, dass sie direkt neben der Haltestelle des Linienbusses liegt und so zu einer sicheren Querung zur Bushaltestelle benutzt werden kann.
Das "liegende Kreuz" in der Idsteiner Straße / Ecke Hornauer Straße weist keine Besonderheit zu den restlichen Markierungen in der Idsteiner Straße auf. Für die Aufstellung von Verkehrszeichen 600 Straßenverkehrs-Ordnung (rot-weiße Absperrpoller) gelten im Stadtgebiet strenge Regelungen, um eine inflationäre Ausbreitung zu vermeiden.
Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Die Städtische Verkehrspolizei wurde über die Beschwerdelage informiert und gebeten, die Örtlichkeit im Rahmen der Streife verstärkt zu überwachen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2025OFOF 1553/1Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2025OMOM 6658Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichenDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1316Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab