Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der Feuerwache
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die Fällung einer alten Kastanie im Gallus gebeten. Es wird angefragt, warum ein gesunder Baum gefällt wurde und wie der Verlust kompensiert wird. Die Antworten sollen zur Klärung der Situation beitragen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Die Feuer- und Rettungswache 2 im Gallus soll ab Ende 2025 umgebaut werden. Zwischen Altbau und Neubau soll auch zukünftig ein Baum stehen. Am
- März 2025 wurde die alte Kastanie jedoch aus unerklärlichen Gründen gefällt.
Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Warum wurde ein gesunder Baum gefällt, wenn an gleicher Stelle eine Neupflanzung erfolgen soll und man genau weiss, dass junge Bäume nicht mehr die gleichen Wachstumspotentiale haben wie alte Bäume?
- Warum wurde die Fällung dem Ortsbeirat nicht angezeigt?
- Wie wird der Verlust des alten Baumes wirkungsgleich kompensiert?
Kontext
Die Feuer- und Rettungswache 2 im Gallus soll ab Ende 2025 umgebaut werden. Zwischen Altbau und Neubau soll auch zukünftig ein Baum stehen. Am
- März 2025 wurde die alte Kastanie jedoch aus unerklärlichen Gründen gefällt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2025OFOF 1590/1Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der FeuerwacheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2025Sie sind hierVV 1179Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der FeuerwacheAnfrage
- 11. August 2025STST 1351Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der FeuerwacheStellungnahme
- 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1548Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der FeuerwacheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen