Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Anregung zur Einrichtung einer Sperrfläche auf der Heidestraße abgelehnt. Die bestehende Grenzmarkierung soll beibehalten werden, da sie bereits die Parkordnung verdeutlicht. Eine Verlängerung der Grenzmarkierung wird als nicht notwendig erachtet.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird dieser Anregung nicht entsprechen. Im genannten Abschnitt ist keine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298), sondern eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) aufgebracht. Sperrflächen dürfen im Gegensatz zu Grenzmarkierungen nicht überfahren werden. Die Pflasterung des Gehwegs und die Bordsteinabsenkung verweisen bereits klar auf die Parkordnung. Die Grenzmarkierung wurde vor einigen Jahren angebracht, um die Parkordnung nochmals zu verdeutlichen. Es gibt keinen Grund, die Grenzmarkierung zu verlängern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2025OMOM 6802Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichtenDirektanregung
- 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1327Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab