Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird dieser Anregung nicht entsprechen. Im genannten Abschnitt ist keine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298), sondern eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) aufgebracht. Sperrflächen dürfen im Gegensatz zu Grenzmarkierungen nicht überfahren werden. Die Pflasterung des Gehwegs und die Bordsteinabsenkung verweisen bereits klar auf die Parkordnung. Die Grenzmarkierung wurde vor einigen Jahren angebracht, um die Parkordnung nochmals zu verdeutlichen. Es gibt keinen Grund, die Grenzmarkierung zu verlängern.