Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ausfahrt ermöglichen - Sperrfläche auf der Heidestraße einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird dieser Anregung nicht entsprechen. Im genannten Abschnitt ist keine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298), sondern eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) aufgebracht. Sperrflächen dürfen im Gegensatz zu Grenzmarkierungen nicht überfahren werden. Die Pflasterung des Gehwegs und die Bordsteinabsenkung verweisen bereits klar auf die Parkordnung. Die Grenzmarkierung wurde vor einigen Jahren angebracht, um die Parkordnung nochmals zu verdeutlichen. Es gibt keinen Grund, die Grenzmarkierung zu verlängern.

Verknüpfte Vorlagen